Häufige Fragen
Ehrliche Antworten zu Kosten, Standzeit, Genehmigung, Prüfung und Haftung. Rechts- und Sicherheitsthemen sind als Orientierung gedacht und ersetzen keine Rechtsberatung.
Was kostet ein Gerüst pro Quadratmeter?
Ratgeber nennen marktüblich etwa 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter Grundmiete für vier Wochen Standzeit, je nach Ausführung auch mehr. Seriös beziffern lässt sich das erst nach einem Blick auf Ihr Objekt, denn Höhe, Zugänglichkeit und Ausstattung bestimmen den Preis. Verbindlich ist allein unser schriftliches Angebot.
Wie setzt sich der Gerüstpreis zusammen?
Der größte Block ist der Auf- und Abbau. Dazu kommen die Grundmiete für eine Standzeit (üblich sind vier Wochen), gegebenenfalls Anfahrt, Zusatzausstattung wie Netze oder Wetterschutz und eventuelle Genehmigungskosten. Kurze Nutzung macht es kaum billiger, weil der Auf- und Abbauaufwand gleich bleibt.
Wie lange bleibt das Gerüst stehen, und was kostet eine Verlängerung?
Üblich ist eine Grundstandzeit von vier Wochen im Pauschalpreis. Jede weitere Woche wird separat berechnet; Ratgeber nennen dafür marktüblich einen Zuschlag von etwa 5 bis 15 Prozent pro Woche. Nach Ende der Arbeiten genügt eine Abmeldung bei uns, dann endet die Berechnung weiterer Mietwochen.
Wie lange vorher muss ich ein Gerüst bestellen?
Planen Sie einige Wochen Vorlauf ein, gerade in der Sommersaison. Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, kommt die Bearbeitungszeit der Genehmigung durch die Stadt hinzu. Je früher Sie anfragen, desto besser lässt sich Ihr Termin einrichten.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn das Gerüst auf Gehweg oder Straße steht?
Ja. Sobald ein Gerüst auch nur teilweise auf öffentlichen Flächen steht, braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Dafür fallen Verwaltungs- und Nutzungsgebühren an, und es werden Unterlagen wie ein Lageplan benötigt. Klären Sie mit uns im Angebot, wer den Antrag stellt.
Was ist eine Gerüstfreigabe und das Prüfprotokoll?
Nach dem Aufbau prüft eine befähigte Person das Gerüst und dokumentiert das Ergebnis. Die Kennzeichnung am Zugang zeigt, dass das Gerüst benutzt werden darf. Ohne diese Freigabe darf niemand auf das Gerüst, auch der Bauherr nicht.
Wer muss das Gerüst während der Nutzung prüfen?
Dreistufig: Jeder Nutzer macht vor Arbeitsbeginn eine Sichtprüfung. Das nutzende Unternehmen lässt regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen. Nach Sturm, Frost, Umbauten oder einem Anfahrschaden ist eine außerordentliche Prüfung fällig, bevor weitergearbeitet wird.
Darf ich als Privatperson ein Gerüst selbst aufbauen?
Auf dem eigenen Grundstück für eigene Arbeiten grundsätzlich ja, bei fahrbaren Gerüsten geregelt in der DIN EN 1004. Sie übernehmen dann aber selbst Haftung und Verkehrssicherungspflicht. Sobald bezahlte Handwerker auf dem Gerüst arbeiten, gelten die Arbeitsschutzregeln inklusive Prüfung und Freigabe.
Wer haftet, wenn am Gerüst etwas passiert?
Das ist kein einfaches Entweder-oder und hängt vom Einzelfall ab: Der Gerüstbauer steht für die mangelfreie Erstellung ein, der Bauherr trägt eine Verkehrssicherungspflicht, und nutzende Gewerke haben eigene Prüfpflichten. Diese Antwort ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wann ist ein Dachfanggerüst Pflicht?
Als Orientierung aus den Regeln der BG BAU: bei Dacharbeiten mit mehr als 22,5 Grad Dachneigung und mehr als 2 Metern Absturzhöhe an der Traufe. Deshalb braucht auch eine überschaubare Dachreparatur oft ein Fanggerüst.
Darf das Gerüst auf dem Nachbargrundstück stehen?
Unter Voraussetzungen ja: In Nordrhein-Westfalen regelt das Nachbarrechtsgesetz das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht. Zulässig ist das, wenn die Arbeiten anders nicht oder nur unverhältnismäßig teuer machbar wären, und es muss rechtzeitig vorher angekündigt werden. Auch hier gilt: Orientierung, keine Rechtsberatung.
Kann ich nur Gerüstmaterial mieten, ohne Montage?
Branchenüblich vermieten Gerüstbaubetriebe nur inklusive Auf- und Abbau, aus Haftungs- und Sicherheitsgründen. Für schnelle, ortsveränderliche Arbeiten sind Fahrgerüste oft die passende Alternative.
Was braucht ihr von mir für ein Angebot?
Ort des Objekts, ungefähre Maße (Länge und Höhe), den geplanten Zeitraum, den Zweck (zum Beispiel Dach, Fassade oder Fenster) und Besonderheiten wie Gehweg, Innenhof oder Anbauten. Fotos helfen bei der Einschätzung. Genau diese Punkte fragt unser Anfrageformular ab.
Ihre Frage war nicht dabei? Fragen Sie uns direkt, wir antworten Ihnen persönlich.
Ihr Projekt braucht ein Gerüst?
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit klaren Positionen.